Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Preise gelten in Euro und rein netto ab Betrieb ausschließlich Verpackung zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer. Bei Forstpflanzen werden Mengen unter 250 Stück je Sorte mit 20% Aufschlag berechnet, Skontoabzug ist nur bei vorheriger Vereinbarung zulässig.
Das Packmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
Der Versand, einschl. Anfuhr, geschieht auf Rechnung und Gewähr des Bestellers, sofern keine entgegengesetzten Abmachungen vorliegen. Für das Anwachsen der Pflanzen kann keine Gewähr übernommen werden, in jedem Fall übernehmen wir eine Haftung nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages.
Bei Übernahme von Kulturen mit Anwuchsgarantie verstreicht die Rügefrist am 01.07. des Jahres. Später auftretende Mängel gehen nicht zu unseren Lasten. Auch für Schäden durch höhere Gewalt übernehmen wir keine Garantie.
Bei einer Vereinbarung über vorbeugende Behandlung von Pflanzen gegen Schädlinge kann eine Haftung sowohl für die Wirksamkeit dieser Behandlung, als auch für evtl. Personenschäden nicht übernommen werden.
Sofern Franko-Lieferung vereinbart ist, versteht sich diese frei Bahnstation bzw. Lkw frei Revierförsterei mit 1 Abladestelle.
Muster, Maße: Unsere Muster zeigen stets die Durchschnittsbeschaffenheit; die Pflanzen der Lieferung brauchen nicht alle wie die Probe auszufallen. Die Maße sind annähernd angegeben. Kleine Abweichungen nach oben oder unten sind zulässig.
Mängelrügen: Bei Eingang der Pflanzen sind wahrnehmbare Mängel dem Lieferer so zeitig mitzuteilen, dass dieser innerhalb 48 Stunden im Besitz der beanstandeten Ware ist. Die Mängel sind genau anzugeben. Bei begründeter Beanstandung ist die Ware zurückzunehmen, falls nicht eine gütliche Einigung über Preisminderung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz innerhalb 48 Stunden erzielt werden kann.
Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Teile sowie Ort des Gerichtsstandes ist der Geschäftssitz der Lieferfirma.
Unsere Preisliste stellt ein unverbindliches, freibleibendes Angebot dar, Zwischenverkauf müssen wir uns ausdrücklich vorbehalten. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten als vom Käufer ausdrücklich genehmigt, wenn er gegen sie keinen Einspruch erhebt.